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Mein heutiger Beitrag zum Projekt 42 ist etwas anders, als gewöhnlich. Er befasst sich nicht nur mit dem Wort des Monats -das da ist “Willkür” -, sondern auch mit einem Fall, auf den das Wort zutrifft.

Willkür. Nicht zu verwechseln mit “Will Kur!”. Ein schönes Wort, wie ich finde. “Willkürlich riss er ihn an den Haaren und schnitt ihm den Kopf ab.” Das hat echt was. Willkür. Ein Wort, das man in der heutigen Zeit auf so vieles anwenden kann. Der willkürliche Kinderschutz der Ursula von der Leyen, zum Beispiel. Oder dieser aktuelle Film mit Scientology in der Hauptrolle…”Operation Willkür(e)”. Viele aktuelle Entscheidungen sind willkürlich getroffen worden, beispielsweise die des Bundeswahlausschusses, der “Die Partei” nicht zur Bundestagswahl 2009 zugelassen hat.

Aber was ist im Netz schon “Die Partei” im Vergleich zur Piratenpartei (oder “#piraten+++”, wie man sie hier neuerdings zu nennen pflegt). Nicht viel, wirklich nicht. Dass sie das gleiche Programm hat? Egal. Sie hat nicht diesen “Nerdfaktor” und für Satire sind wir alle eh zu doof. Aber ich schweife ab, und mache mir hier gerade gründlich meine Einleitung mit Graf Stauffenberg kaputt, das darf nicht sein. Zurück zur Willkür also. Zurück, zum Bundeswahlausschuss.

In was für einer Demokratie leben wir, in der kleine Parteien nicht zu Wahlen antreten dürfen, weil große Leute nicht bereit sind, Fehler einzugestehen und wahre Größe zu zeigen? Eine Demokratie, in der Willkür scheinbar schon auf der Tageskarte steht -- zusammen mit dem Hummer für die Reichen und Hartz-IV-Entzug für die Armen. Auf Enzos freier Klophobie, der Wikipedia, steht zum Begriff Willkür im rechtlichen Sinne folgendes:

[...]Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive oder Judikative – bedeutet Willkür das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit jedenfalls einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien. [...]Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.[...]

Objektiv, ein schönes Wort. Doch können die neun Mitglieder des Bundeswahlausschusses diese nötige Objektivität überhaupt aufbringen, bzw. Willkür vermeiden? Und können sie es sich erlauben, willkürlich getroffene Entscheidungen nicht zurückzunehmen, nur um nicht zugeben zu müssen, dass sie kompletten Mist gebaut haben? Ja, sie können.

Als “sachlicher Grund” wird in diesem Fall angeführt, “Die Partei” habe angegeben, nur in einem Bundesland vertreten zu sein. An dieser Angabe könnte im Nachhinein nicht gerüttelt werden und damit basta. Dass die Partei beteuert, nicht angegeben zu haben, nur in einem Bundesland vertreten zu sein, und sich selbst nicht erklären kann, woher diese Angaben kommen, ist unwichtig. Wichtig ist, was der große Mann sagt.

In Griechenland, da kamen früher die Bürger (wohl gemerkt: die Bürger, nicht die Menschen) in regelmäßigen Abständen, um gemeinsam Politik zu machen und Entscheidungen zu treffen. Bei uns geschieht dass heute nur noch indirekt. Aber selbst dort werden weitere Einschränkungen gemacht, und beim aktuellen Fall der Partei “Die Partei” scheint es klar zu sein: die Mitglieder des Bundeswahlausschusses waren zu hochnäsig, um ihre willkürliche Entscheidung zurück zu nehmen. Willkür, was für ein beschissenes Wort.

3 Kommentare

  1. Jan

    Ein toller Beitrag. Und: “Word!”

Pings

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